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Studierendenvollversammlung am 11.12.2020

Liebe Studierende, liebe Lehrende,


anlässlich der geplanten Hochschulrechtsreform der bayerischen Staatsregierung haben wir uns als Fachschaftsvertretung der AVL dazu entschlossen, am Freitag, den 11. Dezember 2020 um 18:00 Uhr (s.t.) eine Studierendenvollversammlung einzuberufen, zu der wir hiermit alle Kommiliton*innen und ausdrücklich auch alle Lehrenden des Instituts einladen.


Worum geht es? 


Das Eckpunktepapier zum sog. „Hochschulinnovationsgesetz“ skizziert so weitreichende Eingriffe in die formale Organisation und die inhaltliche Praxis der Hochschulen, dass die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte auf Bildung und Forschung empfindlich verletzt werden. Wo das Bekenntnis zu einer drastischen Erhöhung der Hochschulgrundfinanzierung durch die öffentliche Hand stehen müsste, beschwört die Regierung das Leitbild einer „unternehmerischen Hochschule“, die den Verwertungsimperativen der Märkte anheimgestellt wird. Anstatt das Drittmittelvolumen streng zu begrenzen, propagieren CSU und Freie Wähler die Wonnen des „unternehmerischen Wagnisses“ und die „Attraktivität des Fundraising“, das die Fächervielfalt der bayerischen Wissenschaftslandschaft in ihrer Existenz bedroht. Verfassungsrechtliche Bedenken muss auch die einseitige Stärkung der Hochschulleitung und die damit verbundene Entdemokratisierung der Hochschulverwaltung provozieren.

Wie reagiert die (Hochschul-)Öffentlichkeit? 


An vielen bayerischen Hochschulen hat sich bereits breiter Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben formiert, der auch in der medialen Berichterstattung zur Kenntnis genommen wird. Dennoch ist die Lage kritisch und die Zeit drängt, weil die Novelle in einer Art legislativem Hauruck-Verfahren bereits im Frühjahr 2021 durch den Landtag gebracht werden soll. Eine ausdauernde öffentliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf ist unabdinglich und muss fachintern wie fächerübergreifend gesucht werden – schon um die Regierung daran zu erinnern, dass eine grundrechtskonforme Novellierung des BayHSchG nicht ohne die maßgebliche und gleichberechtigte Beteiligung von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und Promovierenden zu haben ist.

Welche Anliegen verfolgt die Vollversammlung der Komparatistik? 


1.    Zum einen wollen wir gemeinsam darüber diskutieren, welche konkreten Auswirkungen auf Studium und Lehre an unserem Institut zu befürchten sind, wenn die bereits bekannten Eckpunkte in geltendes Recht übersetzt werden. (Was steht etwa hinter der neuen „Gesamtdeputatsverordnung“ und der Aufhebung der Lehrverpflichtungsanordnung? Was hat das mit unserem Studium zu tun?).
2.    Zweitens müssen wir nach Antworten und Handlungsmöglichkeiten suchen, die zu einer Verhinderung oder vollständigen Neukalibrierung des „Hochschulinnovationsgesetzes“ beitragen können. Zwei Mitarbeiter*innen der Initiative Geistes- und Sozialwissenschaften, die den öffentlichen Widerstand gegen die „Reform“ eloquent anführt, haben sich dankenswerterweise bereiterklärt, uns bei dieser Suche zu unterstützen.

Wir freuen uns auf Euer und Ihr Kommen.

Fachschaftsvertretung AVL


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